{"id":21461,"date":"2025-03-26T16:55:08","date_gmt":"2025-03-26T16:55:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.protecfire.de\/?page_id=21461"},"modified":"2025-03-26T17:00:09","modified_gmt":"2025-03-26T17:00:09","slug":"general-terms-protecfiregmbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.protecfire.de\/de\/allgemeine-bedingungen-protecfiregmbh\/","title":{"rendered":"allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"21461\" class=\"elementor elementor-21461\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a51fe87 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"a51fe87\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7c1c8ac e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"7c1c8ac\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-470d4b3 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"470d4b3\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS-, LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-616cd0b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"616cd0b\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9439336 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"9439336\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-106fdfc elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"106fdfc\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS-, LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>protecfire GmbH, 23556 L\u00fcbeck<\/strong><\/p>\n<p>Stand: 13.05.2020<\/p>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur in Bezug auf:\n<ol>\n<li>nat\u00fcrliche Personen und juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen und\/oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln und<\/li>\n<li>juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich rechtliche Sonderverm\u00f6gen.<br \/><br \/>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Montagebedingungen gelten vorbehaltlich anderweitiger ausdr\u00fccklicher, schriftlicher und individueller Vereinbarungen zum Vertrag. Mangels anderweitiger ausdr\u00fccklicher, schriftlicher und individueller Vereinbarungen ist protecfire nicht daf\u00fcr verantwortlich, die Kompatibilit\u00e4t der Hard- oder Software des Liefergegenstandes mit vorhandenen Anlagenteilen des Kunden sicherzustellen oder den Kunden diesbez\u00fcglich oder sonst hinsichtlich der Eignung und Verwendbarkeit des Liefergegenstandes f\u00fcr den Kunden zu beraten<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Allgemein\n<ol>\n<li>Allen Lieferungen, Leistungen und Montagen liegen neben etwaigen schriftlichen Individualvereinbarungen auch diese Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Montagebedingungen zugrunde. Abweichende und\/oder erg\u00e4nzende Einkaufs-, Montage- und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch durch die Annahme eines Auftrages durch protecfire nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich durch protecfire zugestimmt. Mangels besonderer Vereinbarung kommt ein Vertrag durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der protecfire zustande.<\/li>\n<li>protecfire beh\u00e4lt sich an Mustern, Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen u. \u00e4. Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie du\u0308rfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. protecfire verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/li>\n<li>protecfire-Angebote sind frei bleibend. Technische \u00c4nderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und\/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.<\/li>\n<li>Vertragsschlu\u0308sse erfolgen von Seiten protecfire nur unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die protecfire-Zulieferer. Dies gilt jedoch nur fu\u0308r den Fall, dass die nicht rechtzeitige oder nicht erfolgende Selbstbelieferung von protecfire nicht verschuldet ist, jedenfalls aber bei kongruentem Deckungsgesch\u00e4ft protecfire mit dem protecfire-Zulieferer. Der Besteller wird u\u0308ber die Nichtverfu\u0308gbarkeit der Lieferung in derartigen F\u00e4llen unverzu\u0308glich informiert, die Gegenleistung unverzu\u0308glich zuru\u0308ckerstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Preis und Zahlung\n<ol>\n<li>Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung, Transport und Entladung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<\/li>\n<li>Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug \u00e0 Konto protecfire zu leisten.<\/li>\n<li>Das Recht, Zahlungen zuru\u0308ckzuhalten oder mit Gegenanspru\u0308chen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenanspru\u0308che unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li>\n<li>Im Verzugsfall hat der Besteller die Geldschuld mit gesetzlichem Zinssatz zu verzinsen. protecfire bleibt jedoch vorbehalten, ggfs. einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Lieferzeit, Lieferverz\u00f6gerung\n<ol>\n<li>Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch protecfire setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen und\/oder Genehmigungen und\/oder die Leistung einer Anzahlung erfu\u0308llt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit protecfire die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verz\u00f6gerungen teilt der Lieferer sobald als m\u00f6glich mit.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das protecfire-Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<\/li>\n<li>Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gru\u0308nden verz\u00f6gert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verz\u00f6gerung entstandenen Kosten berechnet.<\/li>\n<li>Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches von protecfire liegen, zuru\u0308ckzufu\u0308hren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. protecfire wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/li>\n<li>Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zuru\u0308cktreten, wenn protecfire die gesamte Leistung vor Gefahru\u0308bergang endgu\u0308ltig unm\u00f6glich wird. Der Besteller kann daru\u0308ber hinaus vom Vertrag zuru\u0308cktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausfu\u0308hrung eines Teils der Lieferung unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unverm\u00f6gen auf Seiten protecfire. Im \u00dcbrigen gilt Absatz 7.2. Tritt die Unm\u00f6glichkeit oder das Unverm\u00f6gen w\u00e4hrend des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller fu\u0308r diese Umst\u00e4nde allein oder weit u\u0308berwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.<\/li>\n<li>Kommt protecfire in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt fu\u0308r jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann. Setzt der Besteller gegenu\u0308ber protecfire - unter Beru\u0308cksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle - nach F\u00e4lligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Ru\u0308cktritt berechtigt. Weitere Anspru\u0308che aus Lieferverzug bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Absatz 7 dieser Bedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Gefahru\u0308bergang, Abnahme\n<ol>\n<li>Die Gefahr geht auf den Besteller u\u0308ber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder protecfire noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung u\u0308bernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese fu\u0308r den Gefahru\u0308bergang ma\u00dfgebend. Sie muss unverzu\u0308glich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der protecfire-Meldung u\u0308ber die Abnahmebereitschaft, durchgefu\u0308hrt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umst\u00e4nden, die protecfire nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller u\u0308ber. protecfire verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit fu\u0308r den Besteller zumutbar.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Eigentumsvorbehalt\n<ol>\n<li>protecfire beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und aller offenen Forderungen aus laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung vor. Erforderliche Wartungs- und\/oder Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten regelm\u00e4\u00dfig durchzufu\u0308hren und den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln.<\/li>\n<li>Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern, jedoch nicht an Dritte zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherung zu u\u0308bereignen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsbetrages an protecfire ab, die ihm durch die Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen Dritte erwachsen. protecfire nimmt hiermit die Abtretung an. Auch nach dieser Abtretung bleibt zun\u00e4chst der Besteller zur Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. protecfire beh\u00e4lt sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenu\u0308ber protecfire nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und in Zahlungsverzug ger\u00e4t.<\/li>\n<li>Be- und\/oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt bis zur Begleichung s\u00e4mtlicher offener Forderungen protecfire gegen den Besteller stets nur im Namen und im Auftrag fu\u0308r protecfire, wobei jedoch jegliche Haftung des Bestellers aus oder auf der Grundlage derartiger Be- und\/oder Verarbeitung im Rechtsverh\u00e4ltnis zu evtl. beteiligten Dritten ausschlie\u00dflich auf Seiten des Bestellers verbleibt, soweit gesetzlich Direkthaftung protecfire ausschlie\u00dfbar ist. Erfolgt eine Verarbeitung mit protecfire nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, so erwirbt protecfire an der neuen Sache das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis zum Wert des von protecfire gelieferten Liefergegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden. Dasselbe gilt, wenn der Liefergegenstand mit anderen protecfire nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden vermischt wird.<\/li>\n<li>protecfire ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.<\/li>\n<li>Der Besteller darf den Liefergegenstand nicht verpf\u00e4nden oder zur Sicherung u\u0308bereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfu\u0308gungen durch Dritte hat er protecfire unverzu\u0308glich davon zu benachrichtigen; dasselbe gilt bei Besitzwechsel der Ware und bei eigenem Wohn-\/Firmensitzwechsel des Bestellers.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, u. a. insbesondere bei Zahlungsverzug, ist protecfire zur Ru\u0308cknahme des Liefergegenstandes nach Verzugseintritt berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.<\/li>\n<li>Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann protecfire den Liefergegenstand nur heraus verlangen, wenn protecfire zuvor vom Vertrag zuru\u0308ckgetreten ist.<\/li>\n<li>Der Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt protecfire vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten und die sofortige Ru\u0308ckgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelanspru\u0308che\n<ol>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt - fu\u0308r neue und gebrauchte Sachen - ab Ablieferung ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig an protecfire angezeigt hat (nachfolgend 6.2 dieser Bestimmung).<\/li>\n<li>Der Kunde muss offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruchs ausgeschlossen. Der Kunde tr\u00e4gt jedoch die volle Beweislast fu\u0308r s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere fu\u0308r den Mangel selbst, fu\u0308r den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und fu\u0308r die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelru\u0308ge.<\/li>\n<li>protecfire leistet fu\u0308r M\u00e4ngel der Ware zun\u00e4chst nach protecfire-Wahl Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.<\/li>\n<li>W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfu\u0308llung den Ru\u0308cktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Mangel zu. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf eine vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung seitens protecfire, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Innhabers \/ der Organe \/ der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, eine schuldhafte Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, auf einen Versto\u00df gegen abgegebene Garantiezusagen, auf Umst\u00e4nde, derentwegen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird, oder auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zuru\u0308ckgeht. Im \u00dcbrigen gilt Absatz 7 dieser Bedingungen. W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherfu\u0308llung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz - soweit er nicht nach diesen AGBs ausgeschlossen ist - beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf arglistige Vertragsverletzung seitens protecfire zuru\u0308ckgeht. Fu\u0308r Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung leistet protecfire unter Ausschluss weiterer Anspru\u0308che - vorbehaltlich Absatz 7. - Gew\u00e4hr wie folgt:<br \/><br \/>W\u00e4hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherfu\u0308llung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz - soweit er nicht nach diesen AGBs ausgeschlossen ist - beschr\u00e4nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf arglistige Vertragsverletzung seitens protecfire zuru\u0308ckgeht.<br \/><br \/>Fu\u0308r Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung leistet protecfire unter Ausschluss weiterer Anspru\u0308che - vorbehaltlich Absatz 7. - Gew\u00e4hr wie folgt:<\/li>\n<li>Sachm\u00e4ngel\n<ol>\n<li>Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl protecfire nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahru\u0308bergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist protecfire unverzu\u0308glich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von protecfire.<\/li>\n<li>Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag, wenn protecfire - unter Beru\u0308cksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle \u2013 eine ihm gesetzte angemessene Frist fu\u0308r die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen l\u00e4sst. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Anspru\u0308che bestimmen sich nach Absatz 7.2 dieser Bedingungen.<\/li>\n<li>Keine Gew\u00e4hr wird insbesondere in folgenden F\u00e4llen u\u0308bernommen: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natu\u0308rliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflu\u0308sse, Korrosion, Erosion, Lochfra\u00df, sowie Sch\u00e4den an Dichtungen und\/oder beweglichen Teilen, soweit derartige Sch\u00e4den im Zusammenhang mit chemischer und\/oder mechanischer Beanspruchung oder dem natu\u0308rlichen Alterungsprozess der eingesetzten Teile stehen - sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind.<\/li>\n<li>Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach, besteht keine Haftung seitens protecfire fu\u0308r die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt fu\u0308r ohne vorherige Zustimmung seitens protecfire vorgenommene \u00c4nderungen des Liefergegenstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Rechtsmangel\n<ol>\n<li>Fu\u0308hrt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird protecfire auf seine Kosten dem Besteller grunds\u00e4tzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in fu\u0308r den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, ist der Besteller zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch protecfire ein Recht zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag zu. Daru\u0308ber hinaus wird protecfire den Besteller von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspru\u0308chen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.<\/li>\n<li>Die in Absatz 6.6.1 genannten Verpflichtungen seitens protecfire sind vorbehaltlich Absatz 7.4 fu\u0308r den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschlie\u00dfend und bestehen nur, wenn\n<ol>\n<li>der Besteller protecfire unverzu\u0308glich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,<\/li>\n<li>der Besteller protecfire in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Anspru\u0308che unterstu\u0308tzt bzw. gegenu\u0308ber protecfire die Durchfu\u0308hrung der Modifizierungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df Absatz 6.6.1 erm\u00f6glicht,<\/li>\n<li>protecfire alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,<\/li>\n<li>der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und<\/li>\n<li>die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenm\u00e4chtig ge\u00e4ndert oder in einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Weise verwendet hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Haftung seitens protecfire, Haftungsausschlu\u0308ss\n<ol>\n<li>Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden seitens protecfire infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausfu\u0308hrung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschl\u00e4gen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen \u2013 insbesondere Anleitung fu\u0308r Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspru\u0308che des Bestellers die Regelungen der Absatz 6 und 7.4 entsprechend.<\/li>\n<li>Zur Vornahme aller protecfire notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit protecfire die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist protecfire von der Haftung fu\u0308r die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei protecfire sofort zu verst\u00e4ndigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von protecfire Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<\/li>\n<li>Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt protecfire - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstu\u0308ckes einschlie\u00dflich des Versandes. protecfire tr\u00e4gt au\u00dferdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskr\u00e4fte einschlie\u00dflich Fahrtkosten im Rahmen der Erforderlichkeit und soweit die Nachbesserung fu\u0308r protecfire nicht unzumutbar ist.<\/li>\n<li>Fu\u0308r Sch\u00e4den, die nicht am Liefer- und\/oder Montagegegenstand selbst unmittelbar entstanden sind, haftet protecfire - aus welchen Rechtsgru\u0308nden auch immer - nur in folgenden F\u00e4llen nach folgenden Ma\u00dfgaben:\n<ol>\n<li>bei Vorsatz,<\/li>\n<li>bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Inhaber \/ der Organe \/ gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter,<\/li>\n<li>bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit,<\/li>\n<li>bei M\u00e4ngeln, die protecfire arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit protecfire garantiert hat,<\/li>\n<li>bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz fu\u0308r Personenoder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird; auch bei Vorliegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet protecfire - auch bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit \u2013 bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen vernu\u0308nftigerweise vorhersehbaren Schaden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Soweit nicht gesetzlich zwingend Haftung von protecfire vorgeschrieben ist, entf\u00e4llt seitens protecfire diese Haftung, sofern der Besteller gegen nachzitierte Verpflichtungen verst\u00f6\u00dft. Von protecfire gelieferte Anlagen mu\u0308ssen regelm\u00e4\u00dfig nach den in dem Betriebsbuch aufgefu\u0308hrten Zeitintervallen und der vorgegebenen Methode auf Funktionsf\u00e4higkeit u\u0308berpru\u0308ft werden. \u00dcber diese Kontrollen, so wie z. B. u\u0308ber L\u00f6schausl\u00f6sungen bzw. Anlagenausf\u00e4llen und\/oder andere technische Vorkommnisse sind in dem Betriebsbuch unverzu\u0308gliche zeitgenaue Aufzeichnungen zu machen. Soweit der Besteller hiergegen verst\u00f6\u00dft, sind Anspru\u0308che des Kunden - unbeschadet und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 7.4 - ausgeschlossen, wenn ein Schaden oder ein Ereignis im Zusammenhang mit solchen Umst\u00e4nden steht, die bei einer regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberpru\u0308fung des Liefergegenstands und einer Dokumentation von besonderen technischen Vorkommnissen, die dokumentiert werden mu\u0308ssen, im Zusammenhang stehen oder stehen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Hinsichtlich s\u00e4mtlicher Schadensersatzverpflichtungen der Fa. protecfire gilt: Die Firma protecfire hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Solange und soweit dieser Versicherungsvertrag (auch von der gegenw\u00e4rtigen Deckungssumme her) das vertragstypische Schadensrisiko (auch der H\u00f6he nach) abdeckt, ist die Haftung protecfire - unter Beru\u0308cksichtigung der u\u0308blichen Bestimmungen unter Ziff. 7 - auf die Leistung aus der Versicherung beschr\u00e4nkt. Soweit der Haftpflichtversicherer, bezogen auf die aus dem Versicherungsvertrag geschuldete Leistung, aus bei protecfire liegenden Gru\u0308nden, leistungsfrei sein sollte, haftet protecfire subsid\u00e4r, allerdings unter Ma\u00dfgabe der vorstehenden Einschr\u00e4nkungen, insbesondere Absatz 7.4.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Softwarenutzung<br \/>Neben den vorstehenden Regelungen, die auch insoweit entsprechend gelten, gilt im \u00dcbrigen:\n<ol>\n<li>Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafu\u0308r bestimmten Liefergegenstand u\u0308berlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.<\/li>\n<li>Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zul\u00e4ssigen Umfang (\u00a7\u00a7 69 a ff. UrhG) vervielf\u00e4ltigen, u\u0308berarbeiten, u\u0308bersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke \u2013 nicht zu entfernen und nicht ohne vorherige ausdru\u0308ckliche Zustimmung seitens protecfire zu ver\u00e4ndern.<\/li>\n<li>Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben bei protecfire bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Montagebedingungen<br \/>Neben den vorstehenden Regelungen, die auch insoweit entsprechend gelten, gilt im \u00dcbrigen:\n<ol>\n<li>Montagepreis\n<ol>\n<li>Die Montage wird gem\u00e4\u00df jeweils geltenden protecfire-Montages\u00e4tzen nach Zeitberechnung abgerechnet, falls nicht ausdru\u0308cklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.<\/li>\n<li>Die vereinbarten Betr\u00e4ge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die protecfire in der jeweils gesetzlichen H\u00f6he zus\u00e4tzlich zu vergu\u0308ten ist.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Mitwirkung des Bestellers\n<ol>\n<li>Der Besteller hat das Montagepersonal bei der Durchfu\u0308hrung der Montage auf seine Kosten zu unterstu\u0308tzen.<\/li>\n<li>Der Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Ma\u00dfnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter u\u0308ber bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese fu\u0308r das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt den Montageunternehmer von Verst\u00f6\u00dfen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Technische Hilfeleistung des Bestellers\n<ol>\n<li>Der Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu:\n<ol>\n<li>Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskr\u00e4fte (z. B. Schaltberechtigte, Steiger) in der fu\u0308r die Montage erforderlichen Zahl und fu\u0308r die erforderliche Zeit; die Hilfskr\u00e4fte haben die Weisungen des Montageleiters zu befolgen. protecfire u\u0308bernimmt fu\u0308r die Hilfskr\u00e4fte keine Haftung. Ist durch die Hilfskr\u00e4fte ein Mangel oder Schaden aufgrund von Weisungen des Montageleiters entstanden, so gelten Absatz 7 und Absatz 8.<\/li>\n<li>Vornahme aller Geru\u0308starbeiten einschlie\u00dflich Beschaffung der notwendigen Baustoffe.<\/li>\n<li>Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (z. B. Hebezeuge, Kompressoren).<\/li>\n<li>Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschlu\u0308sse.<\/li>\n<li>Bereitstellung notwendiger, trockener und verschlie\u00dfbarer R\u00e4ume fu\u0308r die Aufbewahrung des Werkzeugs des Montagepersonals.<\/li>\n<li>Transport der Montageteile am Montageplatz, Schutz der Montagestelle und \u2013materialien vor sch\u00e4dlichen Einflu\u0308ssen jeglicher Art, Reinigen der Montagestelle.<\/li>\n<li>Bereitstellung geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsr\u00e4ume und Arbeitsr\u00e4ume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanit\u00e4rer Einrichtung) und erster Hilfe fu\u0308r das Montagepersonal.<\/li>\n<li>Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des zu montierenden Gegenstandes und zur Durchfu\u0308hrung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss gew\u00e4hrleisten, dass die Montage unverzu\u0308glich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verz\u00f6gerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgefu\u0308hrt werden kann. Soweit besondere Pl\u00e4tze oder Anleitungen fu\u0308r protecfire erforderlich sind, stellt sie der Besteller rechtzeitig zur Verfu\u0308gung.<\/li>\n<li>Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, so ist protecfire nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Besteller obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im \u00dcbrigen bleiben protecfire gesetzliche Rechte und Anspru\u0308che vorbehalten.<\/li>\n<li>Funkenerkennungs- und\/oder Funkenl\u00f6schanlagen sind Bestandteile der geschu\u0308tzten Anlagen und\/oder technischen Einrichtung; sie sind und werden auch durch Einbau kein Geb\u00e4udebestandteil.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Montagefrist, Montageverz\u00f6gerung\n<ol>\n<li>Die Montagefrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage zur Abnahme durch den Besteller, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme, bereit ist.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich die Montage durch Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, ins-besondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umst\u00e4nden, die von protecfire nicht verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Montage von erheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Montagefrist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umst\u00e4nde eintreten, nachdem protecfire in Verzug geraten ist.<\/li>\n<li>Erw\u00e4chst dem Besteller infolge Verzuges seitens protecfire ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt fu\u0308r jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Montagepreis fu\u0308r denjenigen Teil der vom Montageunternehmer zu montierenden Anlage, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig benutzt werden kann.<br \/><br \/>Setzt der Besteller protecfire - unter Beru\u0308cksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle - nach F\u00e4lligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Ru\u0308cktritt berechtigt.<br \/><br \/>Weitere Anspru\u0308che wegen Verzuges bestimmen sich ausschlie\u00dflich nach Absatz 7.4 dieser Bedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Abnahme\n<ol>\n<li>Der Besteller ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des montierten Gegenstandes stattgefunden hat. Erweist sich die Montage als nicht vertragsgem\u00e4\u00df, so ist protecfire zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel fu\u0308r die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich die Abnahme ohne Verschulden seitens protecfire, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt.<\/li>\n<li>Mit der Abnahme entf\u00e4llt die Haftung seitens protecfire fu\u0308r erkennbare M\u00e4ngel, soweit sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspru\u0308che\n<ol>\n<li>Nach Abnahme der Montage haftet protecfire fu\u0308r M\u00e4ngel der Montage unter Ausschluss aller anderen Anspru\u0308che des Bestellers unbeschadet nachstehender Nr. 9.6.5 und Absatz 7.4 in der Weise, dass er die M\u00e4ngel zu beseitigen hat. Der Besteller hat einen festgestellten Mangel unverzu\u0308glich protecfire anzuzeigen.<\/li>\n<li>Die Haftung seitens protecfire besteht nicht, wenn der Mangel fu\u0308r die Interessen des Bestellers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Besteller zuzurechnen ist.<\/li>\n<li>Bei etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne vorherige Genehmigung seitens protecfire vorgenommenen \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung seitens protecfire fu\u0308r die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den, wobei protecfire sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn protecfire eine bestellerseitig gesetzte angemessene Frist zur M\u00e4ngelbeseitigung hat verstreichen lassen, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von protecfire Ersatzder notwendigen Kosten zu verlangen.<\/li>\n<li>Von den durch die M\u00e4ngelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt protecfire - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstu\u0308ckes einschlie\u00dflich des Versandes. Er tr\u00e4gt au\u00dferdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskr\u00e4fte einschlie\u00dflich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung auf Seiten protecfire eintritt.<\/li>\n<li>L\u00e4sst protecfire - unter Beru\u0308cksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle - eine gesetzte angemessene Frist fu\u0308r die M\u00e4ngelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Das Minderungsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der M\u00e4ngelbeseitigung. Nur wenn die Montage trotz der Minderung fu\u0308r den Besteller nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Besteller vom Vertrag zuru\u0308cktreten.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Ersatzleistung des Besteller Werden ohne Verschulden seitens protecfire die von protecfire gestellten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Montageplatz besch\u00e4digt oder geraten sie ohne Verschulden seitens protecfire in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz dieser Sch\u00e4den verpflichtet. Sch\u00e4den, die auf normale Abnutzung zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind, bleiben au\u00dfer Ansatz.<br \/>Werden ohne Verschulden von protecfire die von protecfire gelieferten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Montageplatz besch\u00e4digt oder geraten sie ohne Verschulden von protecfire in Verlust, so ist der Besteller zum Ersatz dieser Sch\u00e4den verpflichtet. Sch\u00e4den, die durch normale Abnutzung verursacht werden, sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Verj\u00e4hrung\n<ol>\n<li>Alle Anspru\u0308che des Bestellers - aus welchen Rechtsgru\u0308nden auch immer - verj\u00e4hren in 12 Monaten. Fu\u0308r Schadensersatzanspru\u0308che nach Absatz 7.4.1 bis 7.4.5 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch fu\u0308r M\u00e4ngel eines Bauwerks oder fu\u0308r Liefergegenst\u00e4nde, die entsprechend ihrer u\u0308blichen Verwendungsweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Anwendbares Recht, Gerichtsstand\n<ol>\n<li>u\u0308r alle Rechtsbeziehungen zwischen protecfire und dem Besteller gilt ausschlie\u00dflich das fu\u0308r die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.<\/li>\n<li>Gerichtsstand ist das fu\u0308r den Sitz von protecfire zust\u00e4ndige Gericht. protecfire ist jedoch berechtigt, wahlweise auch am Hauptsitz des Bestellers gerichtlich vorzugehen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS-, LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTS-, LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN protecfire GmbH, 23556 L\u00fcbeck Stand: 13.05.2020 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber: nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen und\/oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln, sowie gegen\u00fcber juristischen Personen unter [...]<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-21461","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.2 - 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